Können Priester stellvertretend für Gott Sünden vergeben oder vorbehalten?

Jesu Christi Mitteilungen durch Prophet Jakob Lorber (1800-64)


Kurzfassung der Aussagen in Lorbers Werken

Priester der verschiedensten Religionen, u.a. des Katholizimus, vertreten den Machtanspruch, anstelle Gottes Sünden vergeben, d.h. die Schuld nachlassen zu können.

1) Schon die Essener wurden von Jesus darauf hingewiesen, daß Gott Priestern keine Vollmacht erteilt, stellvertretend Sünden gegen Bußopfer zu vergeben. Weil Gott Sünden erst vergeben kann, wenn der Mensch seine Fehler erkannt und bereut hat und im Verhalten und in der Gesinnung umkehrt, können auch Priester Sünden nicht erlassen, die nicht an ihnen selbst begangen wurden. (jl.ev08.194,06)

2) Jesus sagte zu seiner Erdenzeit schon voraus, daß üble Praktiken im Zusammenhang mit dem Sündenbekenntnis eintreten würden und Priester in seinem Namen wie die Heiden behaupten würden, die Vollmacht von Gott zu haben, Sünden zu erlassen oder vorzubehalten. (jl.ev08.043,10)

3) Bloßes Vergeben von Fehlern und Schwächen durch Worte ohne wirkliches Aufzeigen der Ursachen und deren spezifisches Behebung durch Worte, Rat und Tat, ist nutzlos. (jl.ev08.193,13)

4) Niemand soll sich als unbeteiligter Schuldnachlasser - wie z.B. die Priester - zwischen 2 Parteien einmengen. Sonst wird alle Sünde der zwei auf ihn gelegt, weil er sie richten, aber nicht bessern wollte. (jl.erde.071,26)

5) Jesus erwähnt als Ausnahme, wann ein Dritter ohne Auftragsvollmacht stellvertretend tätig werden darf, starke geistige Beschränktheit von Gläubiger und Schuldner. Dann soll der Ratgebende darauf hinweisen, daß Jesus die Schuld vergebe, wenn man bereue und möglichst wiedergutmache. (jl.erde.071,26; jl.erde.072,07-09)

6) Man darf wohl im therapeutisch-seelsorgerischen Sinne ein Fehlerbekenntnis entgegennehmen, um durch diese Informationen Hilfestellung und Beratung geben zu können; nie aber kann ein Mensch stellvertretend für Gott Sünden vergeben. Erst wenn Menschen sich dadurch selbst von den Sünden gelöst haben, daß sie sie als Fehler eingesehen, bereut, wiedergutgemacht, Gott bzw. betroffene Menschen um Vergebung gebeten haben und sich völlig ändern, erläßt Gott ihnen die Sünden auch im Himmel. (jl.ev08.194,07)


Originaltexte: Können Priester stellvertretend für Gott Verfehlungen vergeben oder vorbehalten?

zu 1) Gott erteilt Priestern keine Vollmacht, gegen Bußopfer stellvertretend Sünden zu vergeben: a "Wie ... können einige von euch Essäern zu den Menschen sagen: 'Wir sind für die Menschen von dem höchsten Gott erwählt zu Seinen Stellvertretern und haben das Recht, den Menschen die uns einbekannten Sünden und Laster, als auch im Himmel gültig, zu vergeben, so der Bekenner die von uns ihm auferlegten Bußen verrichtet und dies und jenes Opfer bringt!' - auf welch letzteres vor allem gesehen wird?! So Ich Selbst aber keinem Menschen die Sünden zuvor vergeben kann, als bis er sie sich selbst auf die euch gezeigte Art vergeben hat, wie könnt dann ihr an Gottes Statt den Menschen gegen Opfer jene Sünden vergeben, die sie an euch nie begangen haben?!" (a jl.ev08.194,06)

zu 2) Jesus sagte über die spätere Bußpraxis vorher: a "Es wird in den späteren Zeiten leider geschehen, daß die Sündenbekenntnisse vor den falschen Propheten in Meinem Namen noch mehr gang und gäbe werden, als sie je unter den Pharisäern und Erzjuden es waren, und das wird zum Fall und zum Gerichte der falschen Propheten unter Meinem Namen führen. Denn diese werden den Menschen gleich den Heiden sagen, daß sie allein das von Gott ihnen erteilte Recht haben, allen Sündern die Sünden nachzulassen oder auch vorzuenthalten; also werden sie auch gegen große Opfer ihre blinden Günstlinge für alle Himmel selig und heilig sprechen. (a jl.ev08.043,10)

Wenn das geschehen wird, dann wird bald jene Zeit herbeikommen, in der das große Gericht über das neue Heidentum ergehen wird. Darum seid denn vorsichtig mit den offenen Bekenntnissen, damit sie (die falschen Propheten) euch nicht zu bald in einem noch ärgeren Sinne nachahmen, als wie das nun bei den Pharisäern und Erzjuden der Fall ist!" (jl.ev08.043,11)

zu 3) Jeder braucht auf jener Ebene Hilfe, wo sein Problem liegt: a "So aber jemand ein Narr, ein Blinder und ein Stummer ist, wird ihm das zu etwas nütze sein, so Ich zu ihm sagte: Ich vergebe dir deine Narrheit, dir deine Blindheit und dir deine Stummheit? Nein, das wird keinem zu etwas nütze sein; denn es wird dabei dennoch der Narr ein Narr, der Blinde ein Blinder und der Stumme ein Stummer verbleiben. So Ich aber den Narren von seinem Übel und den Blinden und den Stummen von ihrem Übel heile durch Wort, Rat und Tat, so wird allen dadurch wahrhaft geholfen sein." (a jl.ev08.193,13)

zu 4) Unberechtigtes Richten macht selbst schuldig: a "Ein Dritter soll sich nicht als Schuldnachlasser zwischen zwei Brüder mengen. Wenn er das tut, so soll alle Sünde der zwei auf ihn gelegt sein, weil er sie richten, aber nicht bessern wollte." (a jl.erde.071,26)

zu 5) Jesus erwähnt eine Ausnahme, wann ein Dritter ohne Auftragsvollmacht eine Schuld für Verstorbene lösen darf: a "Es ist nicht nur den Aposteln, sondern jedermann anbefohlen, wenn es nötig ist, einen ungerechten Haushalter zu machen, welcher nebst anderem sich hauptsächlich darin kundtun solle: So da irgend sehr schwachsinnige Menschen an ihren Brüdern gesündigt haben, diese aber gestorben wären, entweder leiblich oder geistig - bei welchem Umstande an eine Schuldnachlassung gegen ihre schwachsinnigen Beleidiger nicht mehr zu denken ist -, da wohl kann ein Dritter zu den Schwachen treten und ihre vermeintliche große Schuld ganz klein schreiben. Der wird an ihnen ein Werk der wahren christlichen Barmherzigkeit ausüben, besonders wenn er sie zu Mir wendet." (a jl.erde.071,26)

An einer anderen Stelle wird dies noch präzisiert: a "Daneben kann sich ein sogenannter schlechter Haushalter (d.h. Stellvertreter d. Hrsg.) an den Sündern solcher Art ein Verdienst in Meinem Namen sammeln... Er hat zwar kein Recht, die Schuld nachzulassen, weil er selbst ein großer Schuldner ist, - da er aber dadurch ein Werk der Barmherzigkeit ausübt, so reicht er durch diese Ausübung einen Trunk frischen, stärkenden Wassers, der ihm nicht unvergolten bleiben wird. (a jl.erde.072,07)

Ich will gegen einen solchen Gebrauch eben nicht zuviel sagen, so ein Mensch seine Fehler und Gebrechen einem sogenannten Seelenfreunde unter vier Augen kundgibt, um von ihm einen Trost zu bekommen und eine mittelbare Versicherung, daß ihm die Sünden nachgelassen werden, wenn er sich an Mich wendet mit dem ernstlichen Vorsatze, solche Sünden nicht mehr zu begehen und die begangenen womöglich an seinem Bruder wieder gutzumachen durch eine aufrichtige Reue und womöglich durch eine liebfreundliche Genugtuung für die angetane Beleidigung. (a jl.erde.072,08)

Ein solcher Beichtvater wird Mir allezeit recht lieb, wert und köstlich sein." (a jl.erde.072,09)

zu 6) Fehlerbekenntnisse sollen therapeutischen Zwecken dienen: a "Ihr könnt als rechte Ärzte von jenen Menschen, die bei euch Hilfe suchen, schon wohl ganz ernstlich auch verlangen, daß sie euch bekennen alle ihre Sünden und Gebrechen, auf daß ihr ihnen dann einen rechten Rat fürs fernere Leben und mit dessen genauer Befolgung auch die gewünschte Heilung der Seele und des Leibes verschaffen könnet. Doch auch in diesem Falle seid keine sündenvergebende Stellvertreter Gottes, sondern nur helfende Brüder und Freunde der an Leib und Seele leidenden Mitmenschen, denen dann auch alle Sünden im Himmel vergeben sein werden, so sie, euren Rat genau befolgend, sich selbst ihre Sünden völlig vergeben haben werden!" (a jl.ev08.194,08)


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