Jakob Lorber: 'Himmelsgaben', Band 3, Seite 048


01] (20) Endlich besagt hier: das Gefühl des Todes in sich; Entschluß fassen heißt: sich eine Richtung geben; aus Furcht vor dem Gerichte besagt: aus zeitlich politischen Rücksichten; pfiffig besagt: weltklug.

02] (21) Besagt: Verstand, Wille, Liebe des weltlich Ansehnlichen wie sich äußerlich Nützliches Hervorbringenden; und da ist Licht: weltrichterliche Fähigkeit, fleißiges Verharren; Schaufel: weltliche Hilfe durch was immer. -

03] (22) Besagt verhältnismäßige Klugheit darin aus polizeilichen Rücksichten; denn wie Zolle ein geistiges Maß bezeichnen, so bezeichnen Schuhe das Maß in welttümlichen Rücksichten, so eben auch die Zahl 5, Grube bezeigt eine Sicherung.

04] (23) Besagt: sich verwahren durch Juridisches (Juristisches, d. Hg.) vor ketzerischen Mutmaßungen von kirchlicher Seite aus polizeilicher Engbrüstigkeit.

05] (24) Besagt: Kirchliches vermengen mit Weltrichterlichem und es als solches ansehen, um es bloß juridisch zu gebrauchen.

06] (25) Besagt: geistlichen Staatsdruck. Gerade bezeichnet: aus Staatsrücksichten; unter bezeichnet: politisches Gesetz; Weinpresse bezeichnet: durch Kirchliches Staatsrichterliches bekräftigen fürs Volk.

07] (26) Besagt die tiefste Politik, wo der Staat am kitzligsten ist des Volkes wegen und sorglos sündigen kann, auf die Dummheit desselben rechnend. -

08] (27) Besagt die Belletristik; lügen und trauernd erzählen heißt: schöngeistig tun; - sein Weib abhanden kommen heißt: Kirchliches oder die Religion in die Belletrie (Belletristik, d.Hg.) versetzen.

09] (28) Besagt öfteres Nachdenken bei sich selbst und das Befragen juridischer Taktik über den eigentlichen Zweck der Religion. Laues Gericht: die Schwäche des juridischen Gewissens; auf Begehren besagt: aus eigener Weltnot; hie und da bezeichnet soviel wie dann und wann; brieflich besagt hier: wenig lebendig bekümmert; Nachforschungen anstellen besagt: manchmal Blicke in sich tun.

10] (29) Die Tote besagt: das einmal erloschene Gewissen in allem Kirchlichen; unter den Sterblichen heißt: unter dem Weltwißtümlichen; ausfindig zu machen heißt: geistlich zu beleben.

11] (30) Besagt: Dieser Zustand blieb um so leichter unangeregt von etwas Kirchlichem; -



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