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Ist der Tod nur ein Übergang in eine andere Daseinsform?

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Kurzfassung der Thesen:

Der Begriff 'Tod' suggeriert vielen Menschen eine absolutes Ende ihres Daseins. Sie meinen, danach existiere von ihrem Bewußtsein nichts mehr, nur noch ein verwesender Körper.

Unzählige Berichte aus verschiedensten Religionen und Kulturen und aus den verschiedensten Jenseitsebenen durch Propheten und Mittler (Medien) besagen übereinstimmend etwas ganz anderes. Sie berichten, daß der Mensch nach seinem Übergang als Geist und Seele in der anderen, jenseitigen Welt weiterlebt. Alle Eigenschaften und Fähigkeiten der Seele und des Geistes stehen ihm weiterhin zur Verfügung.

Der Begriff 'Tod' umschreibt lediglich die Trennung vom materiellen Körper, der in der materiellen Welt bloß als Werkzeug für Seele und Geist gedient hat. Der Sterbe- bzw. Todesvorgang führt zwar zur Vernichtung des materiellen Körpers, ist aber zugleich ein gleitender, rasch ablaufender Übergang ins Jenseits, d.h. in eine feinstoffliche, geistige Welt.

FN 1) 'Tote' als nicht mehr existierende Wesen gibt es überhaupt nicht. Der Mensch geht im Tode nur von der materiellen in eine feinstofflichere Ebene über. Der Tod gleicht einer Geburt, bei der ein schon existierendes Wesen lediglich aus dem Mutterleib herausgelangt. Der 'Tod' bewirkt die Auferstehung und das Fortleben im Jenseits. ( ES.HH.445; FN.255)


Erläuterungen:

zu 1) Der Ausdruck 'Tod' bzw. 'tot' ist im Grunde irreführend. Lt. Swedenborg a  »stirbt der Mensch nicht, sondern wird nur von dem Körperlichen (d.h. vom Materiellen) getrennt, das ihm in der Welt gedient hat. Der Mensch selbst lebt. Ich sagte, der Mensch selbst, denn der Mensch ist nicht Mensch durch seinen Körper, sondern durch seinen Geist, da es ja der Geist ist, der im Menschen denkt und das Denken zugleich mit der Neigung den Menschen ausmacht.

Hieraus geht hervor, daß der Mensch im Tode nur von der einen Welt in die andere hinübergeht. Aus diesem Grunde bedeutet der 'Tod' im inneren Sinn des Wortes die Auferstehung und das Fortleben.« ( ES.HH.; FN.255)

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