Jakob Lorber: 'Die Haushaltung Gottes', Band 3


Kapitelinhalt 195. Kapitel: Hanochs ungeheurer Reichtum und seine natürlichen Folgen. Kinkars Tod. Japell, Kinkars Sohn, als Nachfolger. Japells Politik und Gesetze. (03.01.1844)

01] Daß durch derlei tausendfache Erfindungen auch der Handel mit den auswärtigen Völkern sehr begünstigt ward, braucht kaum erwähnt zu werden; daß aber auch natürlicherweise dadurch die Stadt Hanoch an irdischen Gütern überaus reich wurde, wird wohl auch jedermann begreiflich sein.

02] Aber welche Folgen dieser große Reichtum nach sich zog, das dürfte nicht so leicht sein, sie von vornherein zu finden und kundzugeben.

03] Was hat aber der Reichtum überhaupt für Folgen? - Wir wollen das sehen!

04] Die natürlichen Folgen des Reichtums sind: Herrschlust, Gefühllosigkeit gegen Arme und Dürftige, stets mächtiger erwachender Trieb nach der sinnlichen Befriedigung des Fleisches, der da Geilheit heißt, ebenso auch Wucher, Geiz, Neid, Haß, Zorn, Gottvergessenheit, Fraß, Völlerei, Abgötterei, Dieberei, Raub und Mord. Das sind die ganz natürlichen Folgen des Reichtums.

05] Kamen sie denn auch in Hanoch zum Vorschein? - Solange Kinkar lebte und herrschte, waren diese Laster noch verschleiert; als aber nach einer dreiundvierzigjährigen Regierung der Kinkar in einer Maschinerie einen gewaltsamen Tod fand und dann sein Sohn Japell die Regierung antrat, da fing bald alles drunter und drüber zu gehen an.

06] Ebensosehr wie sein Vater voll tätigen Erfindungsgeistes war, ebensosehr war Japell ein Ausbund von einem Politiker. Was aber kann ein feiner Politiker nicht alles zu seinen Zwecken gebrauchen?!

07] Er, Japell nämlich, duldete daher alles, aber unter gewissen Gesetzen. So durfte man unter ihm stehlen, - aber nur bis zu einem gewissen Betrage! Doch mußte man beim Akte des Stehlens pfiffig zu Werke gehen; denn so sich der Dieb erwischen ließ, so hatte da der Bestohlene das Strafrecht und konnte den Dieb strafen nach seinem Belieben.

08] Dieses Gesetz war ganz tauglich, um in kurzer Zeit die allerraffiniertesten Diebe zu bilden, zugleich aber auch die Bewohner der Städte wie des Landes in steter Wachsamkeit zu erhalten; es war aber dennoch Todesstrafe darauf gesetzt, so sich ein Dieb am Reichtume der Priester, der Staatsbeamten und etwa gar am Schatze des Königs vergreifen möchte.

09] Unter solchen Umständen war auch der Straßenraub gesetzlich erlaubt; aber nur hatte da die zu beraubende Partei ihr eigenes Wehrrecht. Der Räuber aber war verpflichtet, allzeit ein Dritteil des Geraubten an die Staatskasse zu liefern, widrigenfalls er sich seines Raubrechtes auf immer verlustig gemacht hätte. Denn der Räuber war vom Könige selbst proskribiert (gesetzlich berechtigt) und war vermöge dieser Prokription gewisserart vom Adel, ungefähr also, wie in den früheren Zeiten nach Meiner Geburt die Raubritter waren; Diebe aber waren nicht proskribiert, und darum hatte ein jeder das Recht, zu stehlen.

10] Dann gab dieser König auch ein Gesetz, vermöge dessen alle Mädchen vom Bürgerstande frei waren. Jeder Mann hatte demnach das Recht, eine Bürgerstochter wo immer zu beschlafen. Doch hatte der Vater das Recht sich einen Jahresadel zu erkaufen; dann war seine Tochter geschützt, - aber nur ein Jahr! Darauf aber war sie wieder frei, und es mußte ein neuer Adel gekauft werden, so der Vater seine Töchter fürder geschützt wissen wollte. Dieses Monopol trug dem Könige enorme Summen.

11] Wer sich zehn Jahre hintereinander den kleinen Adel gekauft hatte, der konnte im elften Jahre um den großen Adel kompetieren (sich bewerben); aber dieser kostete auch das Zehnfache des kleinen.

12] Wer mit dem Könige reden wollte, der mußte sich kurz fassen, denn nur zehn Worte waren frei gestattet; ein Wort darüber machte, daß da vom Anfange an ein jedes Wort mit einem Pfunde Goldes bezahlt werden mußte.

13] Wie aber Japell es verstand, sich des Reichtums zu bemächtigen, davon in der Folge mehreres!



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