Jakob Lorber: 'Das große Evangelium Johannes', Band 4, Kapitel 44


Zorels Eigentumsbegriff.

01] Sagt Cyrenius: ”Wieviel wünschest du denn hernach, dass ich dir gäbe?“

02] Sagt Zorel: ”Nicht gar zuwenig, aber auch nicht gar zuviel; wenn ich nur das Eingebüßte wiederherstellen kann, so bin ich dann schon gedeckt!“

03] Sagt Cyrenius: ”Kennst du auch Roms Gesetze, die den Völkern zum Schutze ihres erworbenen Eigentums gegeben wurden?“

04] Sagt Zorel: ”O ja, - nicht alle zwar wie irgendein Rechtsgelehrter, aber etwelche kenne ich dennoch! Gegen die mir bekannten habe ich mich noch niemals versündigt. Eine Sünde gegen unbekannte Gesetze aber ist ohnehin eine Null!

05] Übrigens bin ich ein Grieche, und wir Griechen haben es mit den Gesetzen übers streng geschiedene Mein und Dein noch nie gar zu ernst und genau genommen, weil wir mehr für den Gemein- als für den Sonderbesitz eingenommen sind. Denn Gemeinbesitz erzeugt Freundlichkeit, Brüderlichkeit, wahre und dauernde Ehrlichkeit und Herrschlosigkeit unter den Menschen, was sicher eine sehr gute Sache ist! Der Sonderbesitz aber erzeugt stets Habgier, Neid, Geiz, Armut, Dieberei, Raub, Mord und die großartigste Herrschsucht, aus der am Ende alle Erdenqualen wie aus einer Pandorabüchse für die Menschheit hervorgehen!

06] Wenn es keine übertrieben scharfen Gesetze zugunsten des Sonderbesitzes gäbe, so gäbe es auch um vieles weniger Diebereien und allerlei Betrügereien. Ich sage und behaupte es, dass die Sonderbesitzschutzgesetze der gut gedüngte Acker sind, auf dem alle erdenklichen Laster gedeihen und zur Reife kommen, während im Gemeinbesitze weder ein Neid, eine Habgier, eine Scheelsucht, ein Leumund, ein Betrug, ein Diebstahl, Raub, Mord, noch irgendein Krieg und anderes Elend je Platz greifen können!

07] Weil ich aber die Gesetze zum Schutze des Sonderbesitzes stets als einen Greuel der Verwüstung fürs freundliche und brüderliche Zusammenleben allzeit erkannt habe und noch gleichfort erkenne, so habe ich mir - in kleinen Dingen wenigstens - nie ein besonderes Gewissen gemacht, so ich sie mir auf einem illegalen Wege habe verschaffen können; hatte sich aber jemand bei mir auf demselben Wege etwas ausgeborgt, so ist er von mir darum sicher nie verfolgt worden.

08] Meine Hütte und mein Acker sind legal mein; na, - mit dem, was sich darin als Bewegliches meines Besitztumes befand, da habe ich es aus den angeführten wahren Gründen niemals gar zu genau genommen, weil ich ein Spartaner bin. Wer Sparta und dessen alte und weiseste Gesetze kennt, dem wird es klar sein, warum ich mir aus einem kleinen sogenannten Diebstahle nie ein besonderes Gewissen gemacht habe. Die beiden Schafe, eine Ziege und mein Esel waren zwar kein gekauftes, aber eben auch nicht zu sehr gestohlenes Gut meines Besitzes; denn ich habe sie im Walde soviel wie wild weidend gefunden, zwar nicht auf einmal, aber dennoch so nach und nach. Der Besitzer jener großen Waldweiden ist auch Besitzer vieler Tausende von derlei Tieren. Den schmerzte der kleine Verlust sicher nicht, - und mir kam er äußerst gut und dienlich zustatten!

09] Damit habe ich mich an den römischen Besitzschutzgesetzen sicher nicht gar zu gewaltig versündigt, zumal ich die angeführten Tiere im großen stundenlangen und -breiten Walde als einzeln herumirrend und als für ihren legalen Besitzer ohnehin verloren aufgefunden habe! Die Nachlese ist sogar bei den Juden erlaubt, die dafür vom höchsten Gott Selbst ein Gesetz zu haben vorgeben. Warum soll sie dann bei uns Römern ein Verbrechen sein?!

10] Nur mit dem Schwerte in den Händen der Erdmächtigen, also durch die wilde Bären- und Löwengewalt, läßt sich solch ein widersinniges Sonderbesitzschutzgesetz verteidigen, mit der Vernunft niemals! Und sollten alle zehntausend Götter dafür sein, so bin ich dawider, solange ich leben werde mit der Fähigkeit, so rein zu denken, wie ich jetzt und allzeit gedacht habe!

11] Du, hoher Gebieter, hast wohl des Schwertes Gewalt und kannst mich armen Faun züchtigen nach deinem Wohlgefallen, aber die geraden Linien meiner Lebensgrundsätze wirst du mit allen Waffen Roms nimmer krummzubiegen imstande sein; hast du aber etwa andere und triftigere Vernunftgründe für streng legalen Besitz, so will ich sie anhören und meine künftige Lebensweise danach einrichten!“



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